In Anaspruchnahme der Beratungsleistung bei Archtekt/ Baumeister / Zimmermeister (Vertragspartner) für 10 halbe Stunden kann unverzüglich erfolgen.
Wer wird gefördert?
Beratungsempfänger können alle Personen sein, die in Oberösterreich ein Wohnbauvorhaben (ausgenommen Wochenendhäuser) beabsichtigen. Personen, welche erwerbsmäßig Planungs-, Bau- oder deren Vermittlungsleistungen erbringen, ferner Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige juristische Personen sind unbeschadet, ob diese auf Gewinn ausgerichtet sind oder einem gemeinnützigen Zweck dienen, keine Beratungsempfänger im Rahmen des Bauberatungsscheck.
Was wird gefördert?
Der Bauberatungsscheck darf ausnahmslos nur für folgende Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden:
- Generelle Beratung über die Nutzung eines Grundstückes, das als Bauland für Wohnzwecke gewidmet ist (z.B. Ausnutzbarkeit des Grundstücks, Lage des Gebäudes, Höhe des Objektes, Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild).
- Generelle Beratung (Erstberatung oder Prüfung einer Planung) bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden, soferne das Grundstück für Wohnzwecke geeignet ist und keine baubehördlichen, raumordnungsrechtlichen (z.B. Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen dagegen sprechen (z.B. Gefahrenzonenbereich, Denkmalschutzbestimmungen).
- Generelle Beratung (Erstberatung oder Prüfung einer Planung) bei Zu-, Umbauten oder die Sanierung von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen bzw. dienen sollen, sofern es sich um ein für Wohnzwecke geeignetes Gebäude handelt und keine baurechtlichen, raumordnungsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen dagegen sprechen. Diese generelle Beratung beschränkt sich insbesondere auf die Aufstockung oder die Erweiterung von Gebäuden für Wohnräume, den inneren Umbau (z.B. wesentliche Umgliederung von Grundrissen, Ausbau des Dachraumes) sowie wesentliche Veränderung der Fassadengestaltung.
- Soferne das zu beratende Gebäude sowohl Wohn- als auch anderen Zwecken dient (z.B. betriebliche Nutzung) beschränkt sich der Bauberatungsscheck nur auf jenen Teil des Gebäudes, welcher der Wohnnutzung dient.
Wie wird gefördert?
Der Bauberatungsscheck beinhaltet eine Beratung von maximal 10 halben Beratungsstunden (Reisezeiten inbegriffen). Dies entspricht einem Gesamtwert von 375,00 Euro. Er besteht aus einem Scheckheft mit 10 Einzelschecks (Wert jeweils 37,50 Euro), die im Beratungsfall verwendet werden können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Bauvorhaben muss Wohnzwecken dienen.
- Das Bauvorhaben muss den rechtlichen Voraussetzungen für die Bauausführung, insbesonders der rechtswirksamen Flächenwidmung entsprechen.
- Es darf an den Berater kein Auftrag zur Planung oder Ausführung des Bauvorhabens erteilt worden sein, bevor die Beratung im Rahmen des Bauberatungsschecks durchgeführt wird
- Es darf noch keine Baubewilligung erteilt oder Bauanzeige eingebracht worden sein.
- Der Selbstbehalt mit dem Betrag von 75,00 Euro muss mittels beiliegendem Erlagschein oder mittels Telebanking eingezahlt werden. ( Konto-Nummer: 404 5555 00, Bankleitzahl: 15000, Empfänger: Land OÖ, Verwendungszweck: Bauberatungsscheck: VST. 2/022305/8180)
- Die Beratung muss von einem/einer freiberuflichen Architekten/in oder befugten Bau- oder Zimmermeister/in durchgeführt werden, der die im Merkblatt für den Bauberatungsscheck angeführten Bedingungen (insbesondere das angeführte Honorar) erfüllt.
- Die Bauberatungsscheck müssen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zur Verrechnung beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden.
Abwicklung/Antragstellung
Mittels Formular
Antragsformulare können auch bei folgenden Dienststellen angefordert werden:
- Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, Stockhofstraße 40, 4021 Linz
- Bezirksbauamt Gmunden, 4810 Gmunden, Stelzhamerstraße 13, Tel. 07612/75593
- Bezirksbauamt Linz, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 96, Tel 07229/79426
- Bezirksbauamt Ried i. I., 4910 Ried, Parkgasse 1, Tel. 07752/82348
- Bezirksbauamt Steyr, 4400 Steyr, Bahnhofstraße 10. Tel. 07252/52298
- Bezirksbauamt Wels, 4600 Wels, Salzburger Straße 57, Tel 07242/44858-40
- Gemeinde- und Stadtämter
Der Antrag um Ausstellung der Bauberatungsschecks kann eingebracht werden:
- Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, Stockhofstraße 40, 4021 Linz
- Bezirksbauämter in Gmunden, Linz, Ried i. I., Steyr, Wels
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik
Stockhofstraße 40
4021 Linz
Telefon (+43 732) 7720-13462
Fax (+43 732) 7720-14559
E-Mail: u.post
ooe.gv.at